Als Vermieter stehen dir vielfältige Möglichkeiten offen, um deine Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Viele Kosten, die im Zusammenhang mit deiner Immobilie entstehen, kannst du vollständig oder teilweise absetzen und so deine Steuerlast deutlich reduzieren.
Besonders bei umfangreichen Investitionen oder laufenden Ausgaben lohnt es sich, genau zu wissen, welche Kosten steuerlich anerkannt werden. In diesem Beitrag stellen wir dir 15 praktische Ausgaben vor, die du als Vermieter zuverlässig bei deiner Steuererklärung angeben kannst – damit sparst du bares Geld!
Kosten, die Vermieter bei der Steuererklärung angeben können
Wenn du eine Immobilie vermietest, gibt es zahlreiche Kosten, die du bei deiner Steuererklärung angeben kannst. Es ist wichtig, alle Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und nur nachweisbare Beträge geltend zu machen. Zu den wichtigsten Positionen gehören beispielsweise Grundsteuer, die du jedes Jahr in voller Höhe absetzen kannst, da sie für das Eigentum an deinem Grundstück anfällt.
Ebenso zählen die Abschreibung der Anschaffungskosten über mehrere Jahre sowie die gezahlten Zinsen für Hypothekendarlehen zu den klassischen Werbungskosten. Dazu kommen noch laufende Kosten wie Gebühren fürs Kontoführen oder Maklerkosten, wenn du neue Mieter gefunden hast. Es lohnt sich, auch Reparatur- und Renovierungskosten steuerlich zu berücksichtigen, denn diese tragen zur Werterhaltung deiner Immobilie bei.
Des Weiteren kannst du Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Vermietung absetzen, etwa Fahrten zu Eigentümerversammlungen oder zum Objekt. Auch Bürokosten wie Telefon oder Briefporto sind möglich, falls du dich selbst um die Vermietung kümmern möchtest. Wichtig ist, dass du alle Belege aufbewahrst, um im Bedarfsfall deine Angaben gegenüber dem Finanzamt belegen zu können. So nutzt du optimal die Möglichkeiten, um deine Investitionen steuerlich zu optimieren und langfristig Geld zu sparen.
1. Grundsteuer als abzugsfähige Ausgaben

Die Grundsteuer ist eine der ältesten und etabliertesten Steuerarten in Deutschland und fällt regelmäßig an, wenn du eine Immobilie besitzt. Sie wird auf das Eigentum an Grundstücken sowie deren Bebauung erhoben und variiert je nach Gemeinde. Für Vermieter ist es besonders wichtig zu wissen, dass diese Steuer vollständig in der Steuererklärung als abzugsfähige Ausgabe gelistet werden kann.
Da die Grundsteuer direkt mit dem Eigentum an deiner vermieteten Immobilie verbunden ist, kannst du diese Kosten unkompliziert in deiner jährlichen Steuererklärung geltend machen. Es ist daher ratsam, alle entsprechenden Bescheide sorgfältig aufzubewahren, um im Falle einer Nachfrage des Finanzamtes sofort darauf zugreifen zu können. Wichtig ist, dass du die Zahlung der Grundsteuer jeden Jahr dokumentierst, da nur tatsächlich gezahlte Beträge anerkannt werden.
Durch den Abzug der Grundsteuer senkst du deine steuerpflichtigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, was wiederum dazu führt, dass du weniger Steuern zahlen musst. Dieser Punkt macht die Grundsteuer zu einer bedeutenden Position bei den abzugsfähigen Kosten für Vermieter und sollte in deiner jährlichen Steuerplanung stets berücksichtigt werden.
2. Abschreibung der Anschaffungskosten über mehrere Jahre
Die Abschreibung der Anschaffungskosten ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Behandlung von Vermietungsimmobilien. Anstatt die Gesamtkosten für den Kauf einer Immobilie in einem Jahr vollständig abzusetzen, erlaubt das Steuerrecht, diese Kosten über einen längeren Zeitraum verteilt abzuschreiben.
In Deutschland beträgt die Abschreibungsdauer für Wohnimmobilien in der Regel 50 Jahre, was bedeutet, dass du jährlich 2 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten als Werbungskosten geltend machen kannst. Für Immobilien, die vor dem 31. Dezember 1924 gebaut wurden, gilt eine längere Abschreibungszeit von 40 Jahren mit 2,5 Prozent pro Jahr. Diese laufende Abschreibung reduziert deine steuerpflichtigen Einnahmen deutlich und sorgt so für eine ständige Entlastung im Zuge deiner Vermietertätigkeit.
Es ist dabei äußerst wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, da die Finanzbehörden die Abschreibung regelmäßig überprüfen. Zudem solltest du beachten, dass nur die sogenannten anschaffungsnahen Herstellungs- oder Anschaffungskosten abgeschrieben werden dürfen. Nicht absetzbar sind hingegen Aufwendungen für Reparaturen oder Modernisierungen, die separat als Sofortkosten angesetzt werden können. Durch diese regelhafte Abschreibung kannst du also deine Steuerlast effektiv mindern und langfristig vom Wertzuwachs deiner Immobilie profitieren.
3. Zinsen für Hypothekendarlehen
Wenn du eine immobilie finanziert hast und dafür ein Hypothekendarlehen aufgenommen hast, kannst du die entstehenden Zinskosten steuerlich vollständig absetzen. Diese Zinsen stellen einen wesentlichen Bestandteil der laufenden Kosten dar, die im Zusammenhang mit deiner vermieteten Immobilie entstehen. Das bedeutet, dass du die monatlichen oder jährlichen Zinszahlungen als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
Damit kannst du deine steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deutlich reduzieren. Es ist dabei unerlässlich, alle Belege über die gezahlten Zinsen sorgfältig aufzubewahren. Banken stellen hierfür regelmäßig Nachweise in Form von Zinsabrechnungen oder Kontoauszügen bereit. Diese Unterlagen solltest du bei deiner Steuererklärung einscannen oder aufbewahren, falls das Finanzamt Nachfragen hat.
Beachte jedoch, dass nur die tatsächlich gezahlten Zinsen anerkannt werden. Tilgungsleistungen sind dagegen kein abzugsfähiger Posten, da es sich hierbei um Rückzahlungen des Darlehens handelt. Die Absetzbarkeit der Zinsen gilt sowohl für neue Kredite als auch für bestehende Hypotheken, was sie zu einem wichtigen Hebel macht, um Steuern zu sparen. So kannst du durch die richtige Dokumentation deine Ausgaben optimal nutzen und deine Steuerlast langfristig senken.
Nr. | Ausgaben / Kosten | Hinweise / Absetzungsdetails |
---|---|---|
1 | Grundsteuer | Vollständig in der Steuererklärung absetzbar; regelmäßig jährlich fällig. |
2 | Abschreibung der Anschaffungskosten | 50 Jahre bei neuen Immobilien, 40 Jahre bei Immobilien vor 1924; jährlich 2% bzw. 2,5%. |
3 | Zinsen für Hypothekendarlehen | Nur die tatsächlichen Zinskosten absetzbar; Tilgungsleistungen zählen nicht dazu. |
4 | Kontogebühren | Gebühren für das spezielle Immobilienkonto können steuerlich geltend gemacht werden. |
5 | Maklerprovision bei Kauf | Lineare Abschreibung von 2-2,5% jährlich; bei Kaufkosten. |
6 | Maklerkosten für Mietersuche | Absetzbar, da sie mit der Vermietung in Zusammenhang stehen. |
7 | Gebühren für Anzeigenschaltungen | Kosten für Inserate bei der Mietersuche absetzbar. |
8 | Leerstandskosten | Grundsteuer & Gebäudeversicherung; Nachweis der Mietersuche erforderlich. |
9 | Möblierte Vermietung | Abziehbar, wenn Möbel unter 800 Euro liegen; sonst Abschreibung über Jahre. |
10 | Nebenkosten | Wasser, Müll, Hausversicherung; anteilig in der Steuererklärung angeben. |
4. Gebühren für das Kontoführen des Immobilienkontos
Als Vermieter hast du möglicherweise ein spezielles Immobilienkonto, auf das alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit deiner vermieteten Immobilie eingehen. Die Gebühren für das Kontoführen dieses speziellen Kontos kannst du grundsätzlich steuerlich absetzen. Das bedeutet, dass die laufenden Kosten für die Verwaltung deines Immobilienkontos in deiner Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
Es ist wichtig, dass du nur die Gebühren berichtest, die tatsächlich für das spezielle Immobilienkonto anfallen. Dabei sollte es sich um regelmäßige Bankkosten handeln, wie beispielsweise monatliche Kontoführungsgebühren oder Jahresentgelte. Solche Ausgaben sind nachweisbar und lassen sich gut dokumentieren, was den Nachweis gegenüber dem Finanzamt vereinfacht.
Hast du mehrere Konten, solltest du genau prüfen, welche Gebühren ausschließlich für das Immobilienkonto berechnet wurden. Nur diese können vollständig geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Kontoauszüge sorgfältig aufzubewahren, um die Ausgaben bei Bedarf belegen zu können. So nutzt du die Möglichkeit optimal, deine betrieblichen Ausgaben zu minimieren und deine Steuerlast effektiv zu senken.
5. Maklerprovision beim Immobilienkauf als abschreibbare Kosten
Wenn du eine Immobilie über einen Makler gekauft hast, kannst du die dabei anfallende Maklerprovision steuerlich als Abschreibung geltend machen. Diese Kosten zählen zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten, die in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden können. Wichtig ist, dass du diese Ausgaben nicht sofort vollständig absetzen kannst, sondern sie im Laufe der nächsten Jahre linear abschreibst.
Die Abschreibung erfolgt in der Regel jährlich mit einem Satz von 2 bis 2,5 Prozent. Damit mindert die laufende Abschreibung deine steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stetig. Dieser Effekt wirkt sich besonders bei höherpreisigen Immobilien positiv auf deine Steuerbilanz aus, da du so auch größere Investitionen steuerbegünstigt verteilen kannst.
Es ist ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, um die Maklerkosten bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Auch solltest du beachten, dass nur die tatsächlichen Provisionen gelten, also die vertraglich vereinbarten Gebühren. Durch die korrekte Anwendung dieser Abschreibungsmethode kannst du dir auf lange Sicht Steuervorteile sichern und somit deine Investition noch attraktiver gestalten.
Nr. | Kostentyp | Besonderheiten / Hinweise |
---|---|---|
1 | Grundsteuer | Kann vollständig als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden; jährlich fällig. |
2 | AfA (Absetzung für Abnutzung) | Gilt für 50 Jahre bei Neubauten; mindert jährlich die Steuerlast; Belege aufbewahren. |
3 | Zinskosten für Darlehen | Nur die tatsächlich gezahlten Zinsen sind absetzbar; Tilgung nicht. |
4 | Kontoführungsgebühren | Gebühren für das spezielle Immobilienkonto können abgesetzt werden. |
5 | Maklerkosten bei Kauf | Laufende Abschreibung möglich; jährlich 2-2,5%; bei großen Investitionen. |
6 | Maklerkosten für Mietersuche | Können steuerlich geltend gemacht werden; stehen im Zusammenhang mit Vermietung. |
7 | Anzeigenkosten | Kosten für Inserate und Annoncen bei der Mietersuche können abgesetzt werden. |
8 | Leererstandskosten | Werbungskosten, z.B. für Versicherungen; Nachweis der Suchmaßnahmen erforderlich. |
9 | Mobiliar bei Vermietung | Kosten unter 800 Euro sofort absetzbar; bei höheren Kosten Abschreibung über Jahre. |
10 | Nebenkosten | Wasser, Müllabfuhr, Versicherungen; anteilig in der Steuererklärung ergänzen. |
6. Maklerkosten für die Mietersuche steuerlich geltend machen
Wenn du als Vermieter Maklerkosten für die Mietersuche tätigst, kannst du diese Ausgaben grundsätzlich steuerlich absetzen. Das bedeutet, dass die Gebühren, die du an den Makler zahlst, im Zusammenhang mit deiner gewerblichen Vermietungstätigkeit stehen und somit als Werbungskosten anerkannt werden. Dabei ist es wichtig, alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt deine Kosten belegen zu können.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass diese Kosten entweder direkt in der Steuererklärung angegeben oder auf mehrere Jahre verteilt werden können, falls sie eine bestimmte Höhe überschreiten. Insbesondere bei höherpreisigen Mietverträgen lohnen sich diese Abschreibungen, da sie deine steuerliche Belastung nachhaltig verringern. Es empfiehlt sich außerdem, vorab genau zu prüfen, ob die Maklerkosten eindeutig dem Vermietungsprozess zugeschrieben werden können, damit keine Missverständnisse mit dem Finanzamt entstehen.
Die steuerliche Geltendmachung von Maklerkosten für die Mietersuche ist eine sinnvolle Möglichkeit, um deine Investitionen in die Vermietungstätigkeit zwischenzeitlich auszugleichen und langfristig Geld zu sparen. So profitierst du nicht nur vom fachmännischen Service des Maklers, sondern auch von steuerlichen Vorteilen, die deine Rendite verbessern können.
7. Kosten für Anzeigenschaltungen bei der Mietersuche absetzen
Wenn du als Vermieter Kosten für Anzeigenschaltungen bei der Mietersuche hast, kannst du diese Ausgaben ebenfalls steuerlich absetzen. Das gilt insbesondere dann, wenn du gezielt Inserate in Zeitungen, Online-Portalen oder anderen Werbemedien schaltet hast, um einen passenden Mieter zu finden. Solche Kosten sind unabdingbar für den Erfolg deiner Vermietungsstrategie und zählen eindeutig zu den Werbungskosten im Rahmen deiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, damit du die Ausgaben im Falle einer Kontrolle durch das Finanzamt nachweisen kannst. Dazu gehört auch das Dokumentieren der jeweiligen Anzeigenschaltung, inklusive Veröffentlichungsdatum und Kostenaufstellung. Auf diese Weise kannst du nicht nur deine aktuellen Ausgaben geltend machen, sondern es schafft auch eine transparente Dokumentation für spätere Steuererklärungen.
Selbst wenn du nur gelegentlich Anzeigen schaltest, werden diese Beträge in deiner Steuererklärung berücksichtigt. Die Kosten für Anzeigenschaltungen wirken sich direkt auf deine steuerpflichtigen Einnahmen aus, was dazu führt, dass dein zu versteuerndes Einkommen und somit auch deine Steuerlast sinken. Insgesamt handelt es sich also um eine sinnvolle Möglichkeit, um deine Vermietungsaktivitäten noch wirtschaftlicher zu gestalten und finanzielle Vorteile zu nutzen.
8. Steuerliche Behandlung von Leerständen bei Vermietung
Auch wenn deine Immobilie längere Zeit leer steht, kannst du dennoch bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Dabei handelt es sich vor allem um Gebäudeversicherung und Grundsteuer, die unabhängig davon anfallen, ob Mieter vorhanden sind oder nicht. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass das Finanzamt oftmals eine vorherige Nachweisführung verlangt, um zu belegen, dass du aktiv nach neuen Mietern gesucht hast.
Um Kosten beim Leerstand absetzen zu können, solltest du dokumentieren, welche Maßnahmen du unternommen hast, um die Immobilie wieder zu vermieten. Das können beispielsweise Anzeigen in Zeitungen, Online-Portal-Einträge oder Beauftragung eines Maklers sein. Ohne solche Nachweise wird es schwieriger, die entstandenen Kosten vollständig steuerlich abzusetzen.
Zudem solltest du immer alle Belege sorgfältig aufbewahren, denn bei einer Steuerprüfung kann das Finanzamt verlangen, den Nachweis für die Bemühungen um eine Vermietung zu erbringen. Ist dies gelungen, kannst du die laufenden Kosten weiterhin als Werbungskosten angeben, auch wenn keine Mieteinnahmen erzielt werden. Wichtig bleibt also, stets transparent und detailliert zu dokumentieren, um von den steuerlichen Vorteilen optimal zu profitieren.
9. Abschreibungskosten für möblierte Vermietungen
Wenn du eine Wohnung oder ein Haus möbliert vermietest, kannst du die Anschaffungskosten für die Möbel und Einrichtungsgegenstände ebenfalls steuerlich geltend machen. Dabei gilt die Regelung, dass Mobiliar unter 800 Euro inkl. Mehrwertsteuer in der Regel im gleichen Jahr vollständig abgesetzt werden kann. Für höherpreisige Gegenstände ist jedoch eine Abschreibung über mehrere Jahre notwendig.
Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass du deine Investitionen in hochwertige Möbel schrittweise steuerlich amortisieren kannst. Die Abschreibungsdauer beträgt für solche Möblierungen meist 10 Jahre. Das bedeutet, jedes Jahr kannst du einen Zehntel des Anschaffungspreises als Werbungskosten ansetzen. Auf diese Weise mindert du kontinuierlich deine steuerpflichtigen Einnahmen, was sich direkt auf deine Steuerlast auswirkt.
Es ist sehr wichtig, alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren, um bei einer Steuerprüfung alle Ausgaben nachweisen zu können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, da die richtige Handhabung von Abschreibungen bei möblierten Vermietungen komplex sein kann. Insgesamt bietet dir diese Vorgehensweise eine attraktive Möglichkeit, Investitionen in dein Mobiliar steuerlich optimal zu nutzen und langfristig Geld zu sparen.
10. Nebenkosten, die als Werbungskosten abgesetzt werden können
Alle laufenden Nebenkosten, die im Zusammenhang mit deiner vermieteten Immobilie entstehen, kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung absetzen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Müllabfuhr, Wasserverbrauch in den Gemeinschaftsräumen, Gartenpflege sowie verschiedene Versicherungen. Diese Ausgaben sind notwendig, um den Betrieb der Immobilie aufrechtzuerhalten und zu sichern. Es ist wichtig, dass du diese Kosten genau dokumentierst und die entsprechenden Belege aufbewahrst.
Auch die Gebühren für Hausmeisterdienste oder sonstige Dienstleister, die sich um deine Immobilie kümmern, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Du solltest darauf achten, alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufzubewahren, um bei einer möglichen Steuerprüfung alle Angaben belegen zu können. Die anteiligen Kosten für die Heizung, den Strom oder andere laufende Ausgaben, die direkt dem Objekt zugeordnet werden können, zählen ebenfalls dazu.
Wenn du die Nebenkosten korrekt in deiner Steuererklärung angibst, kannst du so deine steuerpflichtigen Mieteinnahmen mindern und somit Steuern sparen. Das gilt auch für Posten, die du an Dritte zahlst, um den laufenden Betrieb deiner Vermietung effizienter zu gestalten. Insgesamt bieten diese abzugsfähigen Nebenkosten eine wichtige Möglichkeit, deine Investition langfristig rentabler zu machen.
11. Bürokosten im Zusammenhang mit der Vermietung
Wenn du als Vermieter deine Immobilie selbst verwaltest und keine externe Verwaltung beauftragst, kannst du Bürokosten im Zusammenhang mit deiner Vermietung steuerlich geltend machen. Dazu zählen Ausgaben wie Telefonkosten, Briefporto, Papier- und Druckerkosten sowie Büromaterialien. Diese Kosten fallen an, weil du für die Organisation der Vermietungstätigkeit regelmäßig administrative Aufgaben erledigen musst.
Ebenso können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine separate Büroeinrichtung abgezogen werden, wenn diese ausschließlich für die Vermietungsaktivitäten verwendet wird. Wichtig ist dabei, dass die Nutzung klar nachweisbar auf den beruflichen Bereich beschränkt ist. Die Nachweise in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen solltest du sorgfältig aufbewahren, um im Falle einer Steuerprüfung reagieren zu können.
Zudem sind auch laufende Online-Dienste oder Softwarekosten, die du für Verwaltung, Mietverwaltung und Kommunikation nutzt, abzugsfähig. Insgesamt kann das Absetzen dieser Bürokosten einen erheblichen Steuervorteil bieten, da sie die Gesamtkosten deiner Vermietungstätigkeit mindern und somit deine steuerpflichtigen Einnahmen senken. Achte darauf, alle Belege übersichtlich aufzubewahren, um diese Abzüge unproblematisch bei deiner Steuererklärung angeben zu können.
12. Fahrtkosten in Verbindung mit der vermieteten Immobilie
Als Vermieter kannst du Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit deiner vermieteten Immobilie entstehen, steuerlich geltend machen. Dabei ist es wichtig, dass die Fahrten nachweislich der Pflege, Verwaltung oder Vermarktung der Immobilie dienen. Typischerweise werden nur Fahrten zu Objektbesichtigungen, Eigentümerversammlungen oder Reparaturarbeiten anerkannt.
Um die Kosten korrekt angeben zu können, solltest du alle Belege und Fahrtenbuch-Einträge sorgfältig aufbewahren. Das bedeutet, dass du Datum, Zweck der Fahrt sowie Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft dokumentieren solltest. Auf diese Weise kannst du später bei deiner Steuererklärung genau nachweisen, welche Strecken und wie oft du unterwegs warst.
In den meisten Fällen kannst du entweder die tatsächlichen Fahrzeugkosten absetzen oder eine Pauschale pro Kilometer ansetzen. Die sogenannte Kilometerpauschale liegt in Deutschland derzeit bei 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer für dienstliche Fahrten. Diese Methode vereinfacht das Nachweisen erheblich und ist bei vielen Vermietern sehr beliebt. Indem du deine Fahrten richtig dokumentierst, kannst du also einen bedeutenden Betrag sparen und deine Werbungskosten optimal nutzen, was sich direkt auf deine Steuerlast auswirkt.
13. Ausgaben für Reparatur- und Renovierungsarbeiten steuerlich absetzen
Als Vermieter kannst du die Ausgaben für Reparatur- und Renovierungsarbeiten in der Regel steuerlich absetzen, was dir hilft, deine Steuerlast deutlich zu senken. Wichtig ist dabei, dass es sich um Maßnahmen handelt, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands deiner Immobilie dienen. Solche Kosten, beispielsweise für eine neue Heizung, Dämmung oder das Ausbessern von Schäden, zählen zu den sogenannten Werbungskosten.
Du hast die Möglichkeit, diese Kosten entweder im Jahr ihrer Entstehung vollständig abzusetzen oder gemäß § 11 EStG auf mehrere Jahre aufzuteilen, insbesondere bei größeren Renovierungen oder Modernisierungen. Das bedeutet, du kannst die Ausgaben entweder sofort geltend machen oder stückweise über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren verteilen. Bei kleineren Reparaturen wird meist die Sofortabschreibung bevorzugt.
Um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden, solltest du alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren. Dabei ist es ratsam, ausführliche Beschreibungen der Arbeiten und den genauen Zeitpunkt der Durchführung festzuhalten. So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass die Ausgaben in Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Mit der richtigen Dokumentation profitierst du von steuerlichen Vorteilen, die deine Rendite verbessern können.
14. Gebühren für Rechtsberatung und Steuerberatungskosten
Als Vermieter kannst du die Gebühren für Rechtsberatung und Steuerberatungskosten in deiner Steuererklärung steuerlich geltend machen, wenn diese im Zusammenhang mit deiner Vermietertätigkeit stehen. Dies umfasst beispielsweise Kosten für juristischen Beistand bei Streitigkeiten mit Mietern, Verhandlungen bezüglich Mietverträgen oder rechtliche Beratung bei Problemen mit Nachbarn.
Ebenso kannst du die Ausgaben für einen Steuerberater absetzen, wenn dieser dir bei der Erstellung deiner jährlichen Steuererklärung hilft oder dich in Fragen rund um die steuerliche Behandlung deiner Immobilie berät. Wichtig dabei ist, dass die Beratung direkt auf dein Vermietungsgeschäft bezogen ist, da nur so die Kosten als Werbungskosten anerkannt werden.
Belege und Quittungen solltest du stets sorgfältig aufbewahren, da das Finanzamt diese bei einer Prüfung einfordert. Es ist ratsam, eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Kosten vorzunehmen, um mögliche Rückfragen zu vermeiden. Durch die Berücksichtigung dieser Gebühren kannst du deine Steuerlast weiter senken und somit auch langfristig Geld sparen.
15. Mitgliedsbeiträge für Vermieterverbände steuerlich berücksichtigen
Wenn du als Vermieter Mitglied in einem Vermieterverband bist, kannst du die entsprechenden Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen. Diese Beiträge dienen dazu, dich bei allen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragen rund um das Vermietungsgeschäft zu unterstützen. Sie zählen somit zu den Werbungskosten, die deine steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mindern.
Wichtig ist, dass du alle Belege und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahrst, um sie im Falle einer Steuerprüfung vorlegen zu können. Die Beiträge dürfen nur dann anerkannt werden, wenn die Mitgliedschaft tatsächlich in Zusammenhang mit deiner Vermietertätigkeit steht. Daher solltest du sicherstellen, dass die Mitgliedschaft ausschließlich beruflich genutzt wird.
Der Vorteil besteht darin, dass diese Kosten regelmäßig von der Steuer abgesetzt werden können, was sich langfristig positiv auf deine Steuerlast auswirkt. Zudem erhältst du Zugang zu wertvollen Informationen, Weiterbildungsangeboten und Rechtshilfen, die dir dein Vermietungsgeschäft erleichtern. Insgesamt sind diese Mitgliedsbeiträge eine sinnvolle Investition, um sowohl finanziell als auch fachlich besser für die Herausforderungen des Vermietens gewappnet zu sein.